Markteintritt in die Türkei aus Österreich
Was ein österreichisches Unternehmen wissen muss, bevor es sich in der Türkei niederlässt oder Forderungen gegen einen türkischen Kunden einzieht: Abkommenssätze, Dokumente, Personal und Vollstreckung.
Ein österreichisches Unternehmen kann 100% einer türkischen Gesellschaft halten und sie an einem Tag eintragen lassen, sobald die Unterlagen vollständig sind. Die Quellensteuer auf Dividenden an die österreichische Muttergesellschaft beträgt 5%, wenn diese mindestens 25% der türkischen Gesellschaft hält und die Dividende in Österreich steuerbefreit ist, andernfalls 15%. Österreich ist Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens, und ein bilaterales Abkommen ermöglicht die Vollstreckung österreichischer Urteile in der Türkei.
Wie groß ist das Handelsvolumen zwischen der Türkei und Österreich?
Der Handel zwischen der Türkei und Österreich erreichte 2025 nach Angaben des türkischen Außenministeriums ein Volumen von USD 4,4 Milliarden. Nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich sind mehr als 250 österreichische Niederlassungen in der Türkei tätig. Für Industriegüter gilt die Zollunion zwischen der EU und der Türkei, und ein bilaterales Investitionsschutzabkommen ist seit 1992 in Kraft.
Wie werden Dividenden an eine österreichische Muttergesellschaft besteuert?
Eine türkische Gesellschaft zahlt 25% Körperschaftsteuer. Schüttet sie eine Dividende an ihre österreichische Muttergesellschaft aus, behält die Türkei Quellensteuer ein. Der inländische Satz beträgt 15%. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen beträgt der Satz 5%, wenn die österreichische Muttergesellschaft unmittelbar mindestens 25% der türkischen Gesellschaft hält und die Dividende in Österreich steuerbefreit ist, andernfalls 15%. Die Sätze stammen aus den PwC Tax Summaries, Stand September 2026. Die vollständige Tabelle für alle Länder finden Sie im Steuerkapitel.
Welche Dokumente benötigt ein österreichischer Gesellschafter?
Österreich ist Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens. Österreichische Gesellschaftsunterlagen werden daher notariell beglaubigt, vom Präsidenten des zuständigen Landesgerichts mit einer Apostille versehen und anschließend in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer übersetzt (beglaubigte Übersetzung). Eine konsularische Legalisation ist nicht erforderlich.
- Handelsregisterauszug oder Tätigkeitsbescheinigung
- Beschluss über die Gründung der türkischen Gesellschaft und die Bestellung ihres Vertreters
- Vollmacht, wenn die Gründung ohne Anreise abgewickelt wird
- Passkopien der Geschäftsführer
Den vollständigen Ablauf und unseren Festpreis finden Sie auf der Seite zur Firmengründung.
Können Sie österreichische Mitarbeiter in die Türkei entsenden?
Ja, mit einer Arbeitserlaubnis. Der Arbeitgeber muss für jeden ausländischen Arbeitnehmer fünf türkische Arbeitnehmer beschäftigen und über ein eingezahltes Kapital von TRY 500.000 verfügen oder das Kriterium für Nettoumsatz oder Export erfüllen. Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei ist seit Dezember 2000 in Kraft, was bei der Entsendung von Mitarbeitern wichtig ist. Österreichische Staatsangehörige können für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in die Türkei einreisen. Die Einreisebestimmungen veröffentlicht das türkische Außenministerium. Einzelheiten finden Sie im Kapitel zur Arbeitserlaubnis.
Was tun, wenn ein türkischer Kunde einen österreichischen Lieferanten nicht bezahlt?
Sie können in der Türkei ein Vollstreckungsverfahren ohne Titel einleiten, der Schuldner hat 7 Tage Zeit für einen Widerspruch. Österreich und die Türkei sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess von 1954, das österreichische Unternehmen vor türkischen Gerichten von der Prozesskostensicherheit befreit. Ein Abkommen zwischen Österreich und der Türkei von 1989 über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen in Zivil- und Handelssachen ist seit dem 1. November 1992 in Kraft. Ein rechtskräftiges österreichisches Urteil kann daher in der Türkei vollstreckt werden, ohne dass die Gegenseitigkeit nachgewiesen werden muss. Wege, Kosten und Festpreise finden Sie auf der Seite zum Forderungseinzug.
Wer kann vor Ort helfen?
Für Kontakte und Handelsveranstaltungen ist Advantage Austria in Istanbul, das AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich, die wichtigste bilaterale Wirtschaftsorganisation. Für die rechtliche und steuerliche Seite Ihres Markteintritts erhalten Sie von uns einen schriftlichen Leistungsumfang und einen Preis.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Quellensteuer auf Dividenden zwischen der Türkei und Österreich?
Der inländische Satz der Türkei beträgt 15%. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen beträgt der Satz 5%, wenn die österreichische Muttergesellschaft unmittelbar mindestens 25% der türkischen Gesellschaft hält und die Dividende in Österreich steuerbefreit ist, andernfalls 15%.
Benötigen österreichische Gesellschaftsunterlagen eine Apostille für die Türkei?
Österreich ist Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens. Österreichische Gesellschaftsunterlagen werden daher notariell beglaubigt, vom Präsidenten des zuständigen Landesgerichts mit einer Apostille versehen und anschließend in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer übersetzt (beglaubigte Übersetzung). Eine konsularische Legalisation ist nicht erforderlich.
Muss ein österreichischer Gläubiger vor türkischen Gerichten Sicherheit leisten?
Österreich und die Türkei sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess von 1954, das österreichische Unternehmen vor türkischen Gerichten von der Prozesskostensicherheit befreit.
Kann ein Gerichtsurteil aus Österreich in der Türkei vollstreckt werden?
Ein Abkommen zwischen Österreich und der Türkei von 1989 über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen in Zivil- und Handelssachen ist seit dem 1. November 1992 in Kraft. Ein rechtskräftiges österreichisches Urteil kann daher in der Türkei vollstreckt werden, ohne dass die Gegenseitigkeit nachgewiesen werden muss.
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